Steuererklärung für KI-Nebenverdienst
Sie haben mit KI-Nebentätigkeiten Geld verdient - herzlichen Glückwunsch! Aber jetzt kommt der wichtige Teil: die Steuererklärung.
Viele Freelancer und Nebenverdienende unterschätzen die steuerlichen Pflichten oder kennen die Freibeträge nicht. Das kann teuer werden - oder Sie verschenken Geld durch nicht genutzte Absetzbarkeiten.
In diesem Leitfaden erklären wir die wichtigsten steuerlichen Aspekte für KI-Nebenverdienst in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Konkrete Zahlen, Fristen und was Sie absetzen können.
※Dies ist keine Steuerberatung. Für Ihren individuellen Fall konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Steuerliche Grundlagen für Nebeneinkünfte
Nebeneinkünfte aus KI-Tätigkeiten fallen in der Regel unter Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb. Die Unterscheidung ist wichtig für die steuerliche Behandlung.
Freiberufler vs. Gewerbetreibender: Texterstellung, Beratung und kreative Tätigkeiten gelten meist als freiberuflich. Der Vorteil: Keine Gewerbesteuer. Bei reinem Handel mit KI-Bildern oder Automatisierungslösungen kann jedoch Gewerbepflicht bestehen.
Deutschland: Die wichtigsten Zahlen 2025
| Freibetrag/Grenze | Betrag | Bedeutung |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 11.604 € | Steuerfrei bei Gesamteinkommen |
| Kleinunternehmergrenze | 22.000 € | Umsatzsteuerbefreiung möglich |
| Härteausgleich | 410 € | Nebeneinkünfte steuerfrei |
| Gewerbesteuer-Freibetrag | 24.500 € | Nur für Gewerbetreibende |
Österreich: Regelungen 2025
In Österreich gilt für Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit eine Veranlagungspflicht ab 730 Euro pro Jahr. Der Grundfreibetrag beträgt 12.816 Euro (2025).
- • Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze 35.000 Euro netto
- • Gewerbeanmeldung bei regelmäßiger Tätigkeit erforderlich
- • Sozialversicherungspflicht bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
Schweiz: Besonderheiten
Die Schweiz hat kantonale Unterschiede bei der Besteuerung. Grundsätzlich gilt:
- • Selbständige Nebeneinkünfte müssen ab dem ersten Franken deklariert werden
- • AHV/IV-Pflicht ab 2.300 CHF Jahresverdienst
- • Mehrwertsteuerpflicht ab 100.000 CHF Umsatz
Was Sie als KI-Freelancer absetzen können
Betriebsausgaben mindern Ihren zu versteuernden Gewinn. Bei KI-Nebentätigkeiten gibt es einiges, was Sie absetzen können:
Software und KI-Tools
ChatGPT Plus, Midjourney, Claude Pro und andere KI-Abonnements sind vollständig absetzbar.
- • ChatGPT Plus: ~240 €/Jahr
- • Midjourney: ~120-480 €/Jahr
- • Weitere Tools: Notion, Canva Pro, etc.
Hardware und Equipment
Computer, Monitor, Headset - bei gemischter Nutzung nur anteilig (z.B. 50% beruflich).
- • Laptop/PC: Anteilig über Nutzungsdauer
- • Monitor, Tastatur, Maus
- • Drucker und Verbrauchsmaterial
Home Office
In Deutschland: Home-Office-Pauschale von 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr) oder anteilige Raumkosten bei separatem Arbeitszimmer.
- • Miete/Eigentum: Anteilig nach Quadratmetern
- • Internet: Beruflicher Anteil (oft 50%)
- • Strom und Heizung: Anteilig
Weiterbildung
Kurse, Bücher und Zertifizierungen im KI-Bereich sind vollständig absetzbar.
- • Online-Kurse (Udemy, Coursera, etc.)
- • Fachliteratur und E-Books
- • Konferenzen und Webinare
Praktische Tipps für die Steuererklärung
Belege von Anfang an sammeln
Speichern Sie alle Rechnungen digital (PDF). Nutzen Sie Apps wie Lexoffice oder sevDesk für automatische Belegerfassung. Das Finanzamt akzeptiert digitale Belege.
Separates Geschäftskonto führen
Trennen Sie private und geschäftliche Finanzen. Ein Geschäftskonto (z.B. N26 Business, Holvi) vereinfacht die Buchführung erheblich.
Vierteljährliche Vorauszahlung beachten
Ab einer bestimmten Steuerlast verlangt das Finanzamt Vorauszahlungen. Legen Sie 25-30% Ihrer Einnahmen für Steuern zurück.
Fristen nicht verpassen
In Deutschland: Abgabefrist 31. Juli (mit Steuerberater: Ende Februar des Folgejahres). In Österreich: 30. April bzw. 30. Juni bei elektronischer Übermittlung.
EÜR statt Bilanz nutzen
Als Kleingewerbetreibender oder Freiberufler reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Deutlich einfacher als doppelte Buchführung.
Tipp für Anfänger: Buchhaltungssoftware wie Lexoffice, sevDesk oder FastBill kostet 10-20 €/Monat - und ist selbst absetzbar. Die automatische Belegerfassung und EÜR-Erstellung spart Stunden.
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Einkünfte nicht angeben
Auch kleine Beträge müssen deklariert werden. Das Finanzamt erfährt durch Plattformmeldungen (z.B. von Upwork) von Ihren Einkünften. Nachzahlungen plus Zinsen und Strafen drohen.
Fehler 2: Umsatzsteuer vergessen
Ohne Kleinunternehmerregelung müssen Sie Umsatzsteuer abführen. Prüfen Sie, ob die Regelung für Sie gilt und ob Sie sie überhaupt nutzen wollen (Vorsteuerabzug entfällt).
Fehler 3: Private Ausgaben absetzen
Nur tatsächlich beruflich genutzte Ausgaben sind absetzbar. Bei gemischter Nutzung muss der private Anteil herausgerechnet werden.
Fehler 4: Zu lange warten
Melden Sie Ihre Selbständigkeit zeitnah beim Finanzamt an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Verspätete Anmeldung kann zu Problemen führen.
Zusammenfassung
Wichtige Erkenntnisse
- • Nebeneinkünfte unter 410 € (Härteausgleich) sind in Deutschland steuerfrei
- • Kleinunternehmerregelung spart Umsatzsteuer-Aufwand bis 22.000 € Umsatz
- • KI-Tools, Hardware und Home Office sind absetzbare Betriebsausgaben
- • Belege digital sammeln und Geschäftskonto nutzen
- • Frühzeitig beim Finanzamt anmelden und Steuerrücklage bilden